Aktuelle Lizenzbestimmungen

und Lizenz-Preise für das Jahr 2024:

Lizenzausgaben:

 

Am 6. Jänner 2024 um 9:30 Uhr nach der Jahreshauptversammlung 

 

4. Februar und 3. März 2024

in der Zeit von 9:30-11:00 Uhr

 

im  Vereins-Clubhaus Freizeitzentrum (neben der Feuerwehr)

in 3371 Neumarkt an der Ybbs.

 

 

Lizenzpreise 2024

 

 Jahreslizenz inkl. Mitgliedsbeitrag: Animationen animierte Euros  230,- 

 

  Jahreslizenz für Neumitglieder:      Animationen animierte Euros   250,- 

 

Mitgliedsbeitrag  Animationen animierte Euros 15,- 

 

 

Auch heuer wird wieder eine Jugendkarte angeboten!

 

 

Lizenzbestimmung für die Jugendkarte:

 

Kinder ab dem 7. Lebensjahr bzw. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr, dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen.

Die volljährige Person muss eine gültige BH-Fischerkarte besitzen, dann benötigt der Jugendliche keine eigene BH-Fischerkarte.

Jugendliche, die eine eigene Fischerkarte (BH Karte) erwerben wollen, müssen einen Fischerkurs besuchen, dieser wird vom N.Ö. - Landesfischereiverein organisiert (Siehe auch Fischereiprüfung).

 

Die Jugendkarte wird an Jugendliche ab dem 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16.Lebenjahr ausgegeben.

 

 

Lizenzpreis für die Jugendkarte:

 

Jahreslizenz:   Animationen animierte Euros  100,- 


Mitgliedsbeitrag  Animationen animierte Euros 15,- 

 

Alle anderen Lizenzbestimmungen sind die gleichen wie bei der "normalen" Lizenz.

 

 

 

Für Mitglieder bzw. Lizenznehmer des Jahres 2024 gilt:

Der Sportfischereiverein teilt Ihnen mit, dass der Lizenznehmer für das Jahr 2024 nur dann die neue Lizenz erwerben kann,

wenn er am Tag der Ausgabe, seine bereits erworbene Lizenz mit Fangstatistik 2023, bei der Neuausstellung abgibt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die amtliche gültige Fischerkarte (BH Karte), mit dem Einzahlungsbeleg und die Mitgliedskarte vorzuweisen sind.

 

 

Lizenzbestimmungen:

 

 

 

Weiters ist bei einer Kontrolle, durch unsere Fischereiaufseher immer die Jahreslizenz,
die BH-Karte und die Mitgliedskarte auf verlangen vorzuweisen.

Da es in letzter Zeit immer wieder zu Nachlässigkeiten in diesem Punkt gekommen ist, sehen wir uns gezwungen in Zukunft härter durchzugreifen,
das heißt bei Missachtung wird die Lizenz ausnahmslos eingezogen.